Zum Inhalt springen

Software

Auswahl und Implementierung neuer Softwaresysteme

Syngeon unterstützt Sie bei der Auswahl und Einführung moderner Softwaresysteme, die Ihre Geschäftsprozesse optimieren und Ihre Effizienz steigern.

Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben

Wir begleiten Ihr Unternehmen bei der digitalen Transformation, von der Strategieentwicklung bis zur Implementierung maßgeschneiderter Lösungen.

Umsetzung von KI-Konzepten

Mit innovativen KI-Lösungen hilft Syngeon Ihnen, Geschäftsprozesse zu automatisieren, Kundenbedürfnisse zu erfüllen und datengestützte Entscheidungen zu treffen.

Softwarelösungen

Individuelle Softwarelösungen

Präzision trifft auf Komplexität

Wir entwickeln Softwarelösungen, die mehr sind als nur Werkzeuge – sie sind maßgeschneiderte Antworten auf spezifische, oft hochkomplexe Herausforderungen unserer Kunden. Unsere Herangehensweise ist dabei klar: Wir lösen keine Probleme von der Stange, sondern erarbeiten gemeinsam mit unseren Partnern Lösungen, die so individuell sind wie die Anforderungen, die sie erfüllen sollen.

Komplexität beherrschen

Einfachheit schaffen

Unsere Stärke liegt darin, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und in klare, funktionale Softwarelösungen zu überführen. Dabei verlieren wir nie den Fokus auf das Wesentliche: die Benutzerfreundlichkeit. Wir wissen, dass die beste Lösung nur dann funktioniert, wenn sie intuitiv bedienbar und nahtlos in die bestehenden Prozesse integriert ist. Deshalb legen wir besonderen Wert darauf, die Komplexität für den Nutzer so weit wie möglich zu reduzieren, während wir im Hintergrund die volle Leistungskraft der Software entfalten. Wir verstehen die komplexen, fachlichen Probleme und setzen sie in klare Umsetzungskonzepte für die IT um.

Präzise Lösungen

für komplexe Anforderungen

In der Finanzwelt ist keine Herausforderung wie die andere. Die Anforderungen sind vielfältig, die Umgebungen hochkomplex und die Lösungen müssen präzise und robust sein. Unsere Expertise erstreckt sich über zahlreiche Bereiche, aber besonders hervorzuheben sind unsere Leistungen im Marktdatenumfeld, Datenmanagement und der Datenanalyse. Hier ist es unser Anspruch, Systeme zu entwickeln, die nicht nur funktionieren, sondern einen echten Mehrwert bilden.

Partnerschaftliches Arbeiten

für nachhaltigen Erfolg

Unsere Projekte sind geprägt von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Diese enge Kooperation ist der Schlüssel zu Lösungen, die nicht nur passgenau sind, sondern auch den langfristigen Erfolg sichern. Wir begleiten den gesamten Prozess – von der ersten Analyse über die Entwicklung bis hin zur Implementierung und darüber hinaus. Unsere Softwarelösungen sind darauf ausgelegt, mit den Herausforderungen unserer Kunden zu wachsen und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Maßgeschneiderte Software

keine Kompromisse

Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern Syracom und SODEFA, um maßgeschneiderte Systeme zu konzipieren und zu entwickeln, die exakt auf die spezifischen Anforderungen abgestimmt sind. Dabei gewährleisten wir, dass die Software nicht nur den aktuellen Bedürfnissen entspricht, sondern auch durch ihre Flexibilität zukünftige Herausforderungen erfolgreich bewältigen kann.

Innovation und Präzision

im Einklang

Softwareentwicklung bei Syngeon bedeutet, Innovation und Präzision miteinander zu verbinden. Wir nutzen modernste Technologien und Methoden, um sicherzustellen, dass unsere Lösungen nicht nur heute, sondern auch morgen noch State of the Art sind. Dabei bleiben wir immer nah an den Bedürfnissen unserer Kunden, um sicherzustellen, dass jede Lösung so effektiv und effizient wie möglich ist.
Kurz gesagt: Bei Syngeon steht die Entwicklung individueller Softwarelösungen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Lösungen, die ebenso spezifisch wie komplex sind und die immer ein Ziel verfolgen: Den Erfolg unserer Kunden nachhaltig zu sichern.

Digitalisierung und
KI im Finanzsektor

Unterschiedliche Icons zu KI und Digitalisierung im Finanzsektor

Durch die digitalen Kundenerfahrungen in anderen Branchen steigen die Erwartungen der Kunden auch im Bankensektor kontinuierlich. Sie sind mittlerweile an die Vorteile der Digitalisierung gewöhnt und erwarten ähnliche Standards. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, müssen Finanzdienstleister zu hybriden Banken werden. Dies bietet erhebliches Wachstumspotential, steigert die Effizienz und senkt die Kosten.

Bei Syngeon erkennen wir den exponentiellen Fortschritt der künstlichen Intelligenz (KI) als Schlüsselfaktor, um im Banken- und Finanzsektor neue Maßstäbe zu setzen und gleichzeitig die wachsenden regulatorischen Anforderungen effizient zu erfüllen. KI ermöglicht es uns, die Kundenbindung durch außergewöhnlichen Service zu stärken und gleichzeitig Compliance-Prozesse zu automatisieren, um die Zuverlässigkeit und Effizienz zu steigern.

In einem sich ständig wandelnden regulatorischen Umfeld sind Banken und Finanzdienstleister zunehmend gefordert, „compliant“ zu bleiben, ohne dabei ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Wir bei Syngeon sind überzeugt, dass die strategische Integration von KI, wie etwa durch den Einsatz von z.B. Chatbots und RegTech-Lösungen, entscheidend ist, um Optimierungs- und Innovationspotenziale voll auszuschöpfen und gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Compliance-Abteilungen stehen vor der Herausforderung, eine Vielzahl komplexer Aufgaben zu bewältigen, von IT-Sicherheit und Sanktionsscreening bis hin zu ESG-Vorgaben. Traditionell führen diese Anforderungen zu einem Anstieg der Bürokratie und steigenden Kosten. Unsere KI-Lösungen bieten hier eine Möglichkeit, wiederkehrende und zeitaufwändige Aufgaben zu automatisieren. So können Mitarbeiter sich auf kritische Bereiche konzentrieren, während KI große Datenmengen in Echtzeit verarbeitet, um Compliance-Risiken schneller und präziser zu identifizieren. Ein Beispiel hierfür ist das KI-gestützte Sanktionsscreening, bei dem Systeme auffällige Transaktionen automatisch markieren und Mitarbeiter zur weiteren Überprüfung informieren.

Trotz der vielen Vorteile bringt der Einsatz von KI auch Herausforderungen mit sich, wie etwa mangelndes Know-how und fehlende Transparenz in sogenannten „black box“-Verfahren. Bei Syngeon setzen wir auf modernste Algorithmen, die es ermöglichen, diese „black boxes“ zu öffnen und so Erklärbarkeit und Transparenz zu gewährleisten. Dieser Ansatz hilft nicht nur, regulatorische Vorgaben zu erfüllen, sondern stärkt auch das Vertrauen in KI-basierte Systeme.

Mit der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) wird der rechtliche Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Finanzbranche weiter konkretisiert. Die KI-VO soll sicherstellen, dass KI-Systeme transparent, sicher und fair eingesetzt werden. Sie stellt besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Anwendungen, zu denen auch viele Systeme im Finanzsektor zählen. Wir bei Syngeon nehmen diese Entwicklungen sehr ernst und gestalten unsere KI-Lösungen so, dass sie nicht nur den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch zukunftssicher sind. Unsere Technologien ermöglichen es Finanzdienstleistern, die neuen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Vorteile von KI voll auszuschöpfen, ohne die Compliance zu gefährden.

Risikostufen für KI-Systeme gemäß dem EU AI Act

Grafik Software Sicherheit

KI-Systeme, die verboten sind (KI-Systeme zur Ausnutzung von Schwachstellen der Nutzer / Soziale Bewertungssysteme durch Behörden / manipulative KI-Systeme, die menschliches Verhalten ausnutzen)
-> Diese Systeme sind gemäß Art. 5 der KI-Verordnung verboten.

KI-Systeme mit strengen Anforderungen (KI-basierte Kreditbewertungssysteme, KI-Systeme zur Steuerung kritischer Infrastruktur z.B. Wasser-, Gas-, Strom- und Wärmeversorgung / KI im Personalmanagement zur Analyse und Bewertung von Bewerbern / Biometrische Identifizierungs- und Kategorisierungssysteme / KI-Sicherheitskomponenten in medizinischen Geräten, Aufzügen und Fahrzeugen
-> Unterliegen gemäß Art. 6 bis 51 einer umfassenden Regulierung und weitreichenden Verpflichtung

Begrenztes Risiko: KI-Systeme mit Transparenzpflichten (KI-Systeme zur Interaktion mit Kunden, die Transparenzpflichten unterliegen / Chatbots z.B. für Kundenservice/ Emotionserkennungssysteme / Biometrische Kategorisierungssysteme)
-> Laut KI-Verordnung Art. 52 unterliegen diese den Transparenzverpflichtungen

Minimales oder kein Risiko: KI-Systeme ohne Einschränkungen (Spamfilter / KI-gestützte Optical-Character-Recognition-Lösungen zur Extraktion von Rechnungsdaten / KI-gestützte Videospiele / Bestandsverwaltungssysteme /  Empfehlungssysteme / Systeme für vorausschauende Wartung von Maschinen
-> Fallen nicht in den Anwendungsbereich der KI-Verordnung und unterliegen keinen Beschränkungen

Regulatorik Radar

In einem Gesicht in Schwarzweisstönen hat ein strahlend blaues Auge mit einer Optik

Unsere Nähe zu europäischen Institutionen ermöglicht uns direkten Kontakt und frühzeitigen Einblick in gesetzliche Vorgaben und Entwicklungen. Dadurch können wir regulatorische Anforderungen an Finanzdienstleister analysieren, Implikationen ableiten und effiziente Lösungen entwickeln.

Aktuelle Entwicklungen

Die Ausgestaltung der Financial Data Access Regulation (FiDAR) ist aktuell in der finalen Verhandlungsphase zwischen den EU-Institutionen:

  • Stand der Verhandlungen: Nachdem der Rat der EU im Dezember 2024 seine Verhandlungsposition festlegte, laufen seit April 2025 Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Streitpunkte umfassen unter anderem den Umfang der Datenkategorien, Sicherheitsvorgaben und die Ausgestaltung des Kundendashboards.
  • Verabschiedung: Die Verordnung wird voraussichtlich dieses Jahr verabschiedet, mit einer Implementierungsphase ab 2027 (24 Monate Übergangsfrist nach Inkrafttreten).

FiDAR dient zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für den Austausch von Finanzdaten zwischen Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern in der EU. Sie erweitert den Anwendungsbereich des Open Bankings auf Open Finance und ermöglicht autorisierten Drittanbietern den Zugriff auf Finanzdaten von Kunden, um innovative und personalisierte Dienstleistungen anzubieten. Dies ermöglicht den Austausch nicht nur von Zahlungskontodaten, sondern auch von weiteren Finanzdaten wie Hypotheken, Darlehen, Investitionen und Versicherungsprodukten.

  • Innovativere Finanzprodukte: Förderung stark personalisierter Dienstleistungen durch besseren Datenaustausch.
  • Erhöhung des Wettbewerbs: Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Verbraucher und KMUs.
  • Datenschutz und Sicherheit: Strenge Sicherheitsstandards zum Schutz der Privatsphäre der Kunden.
  • Der Datenaustausch erfolgt zwischen drei Akteuren:
    1. Kunden: Natürliche oder juristische Personen, die Finanzdienstleistungen nutzen.
    2. Dateninhaber: Finanzinstitute wie Banken oder Versicherungen.
    3. Datennutzer: Einrichtungen, die mit Zustimmung der Kunden Zugriff auf deren Daten erhalten.
  • Die Nutzung der Daten setzt eine Zulassung als Finanzinformationsdienstleister voraus und erfordert die Zustimmung der Kunden. Zudem müssen Vorschriften wie die DSGVO eingehalten werden.

Nationale Behörden erhalten Befugnisse zur Überwachung und Sanktionierung bei Verstößen gegen FiDAR. Finanzdienstleister müssen innerhalb von 18 bis 24 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung gesetzeskonform sein. Um den neuen Marktanforderungen gerecht zu werden, sind sofort umfassende Vorbereitungen erforderlich, die sich in einmalige Maßnahmen zur Herstellung der Konformität und fortlaufende Aufgaben zur Aufrechterhaltung dieser Konformität unterteilen.

MiFID III 

Aktuell gibt es mehrere wichtige Entwicklungen zu MiFID III und den damit verbundenen Änderungen. Hier die wesentlichen Punkte:

Die Änderungen der MiFID III sollen bis Ende September 2025 vollständig umgesetzt werden. Die MiFIR-Änderungen sind bereits in Kraft getreten, was bedeutet, dass Finanzinstitute mit der Umsetzung beginnen müssen, um die Fristen einzuhalten.

Zu den zentralen Zielen gehören eine verbesserte Transparenz auf den Kapitalmärkten, die Einführung eines konsolidierten Datenträgers (Consolidated Tape Provider, CTP) und eine stärkere Harmonisierung der Marktstrukturen. Zudem wird die Verfügbarkeit von Marktdaten verbessert, um Wettbewerbsgleichheit zwischen Handelsplätzen zu fördern.

Die Reform bringt erweiterte Berichtspflichten und Transparenzanforderungen mit sich. Dazu zählen Anpassungen in den Bereichen Anlegerschutz (z. B. durch die Retail Investor Strategy) sowie technische Standards (RTS und ITS), die Finanzinstitute in ihre Prozesse und IT-Systeme integrieren müssen.

MiFID III steht in enger Verbindung mit anderen regulatorischen Rahmenwerken wie EMIR REFIT, SFTR und PRIIPS. Diese Harmonisierung soll eine konsistentere Datenmeldung an die ESMA ermöglichen.

Die Reformen erfordern umfangreiche Vorbereitungen seitens der Finanzinstitute, insbesondere im Hinblick auf IT-Infrastruktur, Prozesse und Compliance.

Fondsbegrenzungsrisikogesetz (FoRG) & Änderungen KAGB

Das Fondsbegrenzungsrisikogesetz (FoRG) ist eine gesetzliche Initiative zur Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der AIFM-Richtlinie II (AIFMD II) im deutschen Recht, insbesondere durch Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Das FoRG wurde entwickelt, um neue Anforderungen an die Kreditvergabe durch Alternative Investmentfonds (AIF) zu regeln, die Transparenz- und Berichtspflichten für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) zu erweitern, sowie Anforderungen an Auslagerungen und das Risikomanagement zu erhöhen. Es stellt den zweiten Anlauf dar, die EU-weit harmonisierten Regeln der AIFMD II im KAGB umzusetzen, wobei der Entwurf näher am Wortlaut der EU-Richtlinie liegt.

Das FoRG wurde im Oktober 2025 veröffentlicht und sieht vor, die neuen Regelungen bis spätestens April 2026 in nationales Recht umzusetzen. Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen ihre Verkaufsunterlagen und Anlagebedingungen entsprechend anpassen.

Die Hauptziele des FoRG sind die Begrenzung der Risiken, die durch Investmentfonds entstehen können, die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland sowie die Vorbeugung systemischer Risiken durch neue Liquiditätsmanagementinstrumente. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fondsverwalter durch die Harmonisierung mit EU-Regelungen trotz strengerer Vorgaben gewahrt bleiben.
Ferner zielt das Gesetz darauf ab, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.

Chancen

  • Schaffung klarer, einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen für AIF in Deutschland.
  • Erhöhte Transparenz und verbesserte Risikoüberwachung bei Fonds.
  • Verbesserte Liquiditätssteuerung zur Stabilisierung des Finanzmarkts.
  • Vereinheitlichung der Regulierung innerhalb der EU, was den Wettbewerb stärkt.
  • Klärung langfristiger Rechtsunsicherheiten insbesondere bei Kreditvergaben durch AIF

 

Risiken

  • Erhöhter administrativer Aufwand und Kosten für Fondsgesellschaften durch erweiterte Berichtspflichten und strengere Anforderungen an Auslagerungen.
  • Anpassungsdruck insbesondere für registrierte und offene Fonds.
  • Mögliche Einschränkungen der Flexibilität bei Kreditvergaben durch neue Höchstgrenzen und Verbote.
  • Übergangsrisiken und Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung, vor allem bei der Schwellenwertberechnung nach Verkehrswerten statt HGB-Bewertung, was zu volatileren Einstufungen führen kann

NIS-2 Cybersicherheit in Europa neu definiert

Die NIS-2-Richtlinie ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Cybersicherheitsstrategie. Sie soll die Resilienz von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gegenüber digitalen Bedrohungen deutlich erhöhen und europaweit einheitliche Sicherheitsstandards schaffen.

Die ursprüngliche NIS-Richtlinie (Network and Information Security) wurde 2016 eingeführt, um einen ersten gemeinsamen Rahmen für
IT-Sicherheit in der EU zu schaffen. Angesichts zunehmender Cyberangriffe und der wachsenden Digitalisierung wurde die Richtlinie 2023 weiterentwickelt – daraus entstand NIS-2. Diese neue Version erweitert sowohl den Anwendungsbereich als auch die Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten. Betroffen sind künftig deutlich mehr Branchen, darunter Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung sowie Anbieter digitaler Dienste.

Die NIS-2-Richtlinie trat im Januar 2023 auf europäischer Ebene in Kraft. Die ursprüngliche Umsetzungsfrist der NIS-2-Richtlinie in Deutschland war der 17. Oktober 2024. Deutschland hat diese Frist verpasst und befindet sich noch im Prozess der Umsetzung.
Aktuell liegt ein Referentenentwurf für das sogenannte NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) vor, der vom Bundestag am 13. November 2025 angenommen wurde. Das Gesetz wird voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 in Kraft treten. Damit ist das neue Umsetzungsdatum für die NIS-2-Richtlinie in Deutschland Ende 2025 zu erwarten.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gibt es keine Übergangsfrist – sobald es in Kraft ist, gelten die Pflichten unmittelbar

NIS-2 verfolgt das Ziel, die allgemeine Cybersicherheitslage in der EU zu stärken:

  • Erhöhung der Resilienz kritischer und wichtiger Einrichtungen gegen Cyberangriffe.
  • Schaffung einheitlicher Sicherheitsanforderungen in allen EU-Mitgliedsstaaten.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen Unternehmen und Behörden.
  • Frühzeitige Erkennung und Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle.

NIS-2 markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem sichereren, widerstandsfähigeren digitalen Europa. Wer frühzeitig Maßnahmen ergreift, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Neue Geldwäsche-Verordnung (GW-VO)

Die neue Geldwäsche-Verordnung trägt die offizielle Bezeichnung „Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die Verpflichtungen des privaten Sektors zur Bekämpfung der Geldwäsche“ (EU-Geldwäscheverordnung). Sie ist Teil eines umfassenden EU-Geldwäschepakets, das auch die Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung der Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) sowie die 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD 6) umfasst. Sie löst bestehende Richtlinien ab und schafft ein einheitliches, direkt anwendbares Regelwerk in allen Mitgliedstaaten. Damit soll die bisher teilweise uneinheitliche Umsetzung nationaler Gesetze harmonisiert werden.

Die neue EU-Geldwäscheverordnung (EU-GwVO, Verordnung (EU) 2024/1624) wurde am 31. Mai 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgte am 19. Juni 2024. Die Verordnung trat am 9. Juli 2024 formal in Kraft, also 20 Tage nach der Veröffentlichung, doch mit einer Übergangsfrist bis zum 10. Juli 2027. Ab diesem Datum gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt weitgehend das bisherige nationale Geldwäschegesetz, etwa in Deutschland.

Damit wurde eine dreijährige Übergangszeit eingeräumt, in der Unternehmen und Behörden sich auf die neuen Vorschriften vorbereiten und notwendige Anpassungen umsetzen können. Die Übergangsfrist endet mit dem Beginn der vollständigen Anwendungspflicht der Verordnung zum 10. Juli 2027.

Im Jahr 2025 gab es wichtige aktuelle Entwicklungen zur neuen EU-Geldwäsche-Verordnung, die für die Umsetzung und Praxis relevant sind.

Zentrale Punkte der Entwicklungen 2025:

  • Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) mit Sitz in Frankfurt wurde gegründet und hat ihre Tätigkeit im Jahr 2025 aufgenommen. Sie wird eine zentrale Aufsichts- und Koordinierungsrolle einnehmen, mit dem Ziel, einheitliche Standards in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen und die Wirksamkeit der Geldwäschebekämpfung zu steigern. Die AMLA kann auch administrative Maßnahmen und Bußgelder verhängen.
  • Derzeit steigt die Kontrolldichte deutlich an, insbesondere mit stärkerer Überwachung und Sanktionen bei Verstößen. So wurden im Jahr 2025 bereits hohe Bußgelder gegen Finanzinstitute verhängt.
  • Neu sind strengere Vorgaben für die Transparenz wirtschaftlich Berechtigter, erweiterte Überwachungspflichten und die Einführung von IT-Systemen für den besseren Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden.

Zudem gibt es eine neue Delegierte Verordnung (2025/1393) zur Überprüfung von Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko und eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro bei gewerblichen Transaktionen in der Verordnung, die speziell Güterhändler stärker kontrolliert.

Die Verordnung verfolgt mehrere übergeordnete Ziele:

  • Einheitliche und verbindliche Regeln für alle EU-Mitgliedstaaten schaffen.
  • Schlupflöcher bei national unterschiedlichen Umsetzungen schließen.
  • Die Transparenz von Finanzströmen und wirtschaftlich Berechtigten erhöhen.
  • Den Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden und Verpflichteten verbessern.
  • Ein stärker risikobasiertes Vorgehen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fördern.

Damit rückt die effektive Prävention von Finanzdelikten stärker in den Fokus, während zugleich die Rechtssicherheit für Unternehmen wächst.

Die neue Geldwäsche-Verordnung markiert einen Wendepunkt in der europäischen Regulierungspraxis. Mit der Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks, klaren Vorgaben und einer zentralen Aufsicht wird der Kampf gegen Geldwäsche effizienter und transparenter.
Für Finanzinstitute bedeutet dies: rechtzeitig handeln, interne Prozesse anpassen und Schulungen aktualisieren.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt seit 2023 erhebliche Neuerungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen in der EU, die auch in Deutschland in den kommenden Jahren relevant sind. Die CSRD ersetzt die bisherige Nichtfinanzielle Berichterstattungsrichtlinie (NFRD) und erweitert die Berichtspflichten deutlich. Ziel ist es, europaweit verbindliche und vergleichbare Standards für die nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensberichterstattung zu schaffen. Dies betrifft künftig bis zu 15.000 Unternehmen allein in Deutschland, darunter kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große nicht börsennotierte Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und bestimmten Umsatz- und Bilanzschwellen. Die Berichtspflicht basiert auf detaillierten EU-Standards (ESRS) und soll die Transparenz für Investoren und Stakeholder erhöhen.

Aktueller Stand: Der europäische Gesetzgeber hat am 16. April 2025 die „Stop-the-Clock“-Richtlinie (EU 2025/794) verabschiedet, die den ursprünglichen Zeitplan für die Berichtsverpflichtungen verlängert. Für Unternehmen der zweiten und dritten Welle bedeutet das, dass die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nun erst ab dem Geschäftsjahr 2027 gilt, mit erstmaligem Bericht im Jahr 2028. Für große Unternehmen der ersten Welle bleibt der ursprüngliche Termin bei 2024/2025 bestehen.

In Deutschland ist die Umsetzung dieser Regelung noch in Bearbeitung. Der Bundesgesetzgeber plant, das nationale CSRD-Gesetz entsprechend anzupassen, um die Fristen in Einklang mit der EU-Richtlinie zu bringen. Die finale Gesetzesfassung wird voraussichtlich bis Ende 2025 verabschiedet, sodass Unternehmen rechtzeitig für die neue Berichtspflicht vorbereitet sein können

Die Folgen sind gestaffelte Berichtspflichten:

  • Ab 2025: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sind erstmals berichtspflichtig.
  • Ab 2027: Erweiterung auf große Unternehmen mit 501 bis 1.000 Beschäftigten sowie andere große Unternehmen unabhängig von Kapitalmarktorientierung.
  • Ab 2028: Berichtspflicht für kapitalmarktorientierte KMU, mit einer zeitlichen Übergangsfrist für die Umsetzung.

Für die praktische Umsetzung ist es ratsam, frühzeitig mit der Datenbeschaffung, der Entwicklung eines nachhaltigen Berichtssystems und der Vorbereitung auf die Standards (ESRS) zu starten. Unternehmen sollten zudem die Entwicklungen in der Gesetzgebung und die aktuellen Erleichterungen im Blick behalten, um die Anforderungen in den kommenden Jahren effizient zu erfüllen.

Die CSRD verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeit in der Unternehmensberichterstattung verbindlich und transparent zu machen. Sie soll dazu beitragen, die ökologische und soziale Verantwortung der Unternehmen zu stärken, Anleger besser zu informieren und nachhaltige Investitionen zu fördern. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Geschäftsentscheidungen und Berichte ist Kern der EU-Strategie für nachhaltiges Wirtschaften.

Die CSRD stellt deutsche Unternehmen vor große Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig Chancen für eine nachhaltige Transformation. Unternehmen sollten die gestaffelte Einführung ab 2025 nutzen, um ihr Nachhaltigkeitsmanagement zu stärken und frühzeitig Compliance-sicher zu berichten. Die kommenden Jahre sind entscheidend, um digitale und organisatorische Systeme anzupassen und die neuen Berichtspflichten effizient umzusetzen. Die Vereinfachungsbestrebungen der EU-Kommission zielen darauf ab, die Praxisfreundlichkeit zu erhöhen, ohne die Anforderungen zu verwässern. Unternehmen aller Größen sollten sich daher jetzt umfassend mit den Anforderungen der CSRD auseinandersetzen, um wettbewerbsfähig und transparent zu bleiben.

Unsere Partner